DIE EINZELNEN ARCHIVE DES BWIHK

ALLGEMEIN

SERVICES

MEDIEN

BWIHK – Dr. Nitschke: Mobilitätspass darf zu keinen weiteren Belastungen von Unternehmen führen

PRESSEINFOrmation 09/2024 | Stuttgart, 29. Januar 2024

Zumeldung zur PM: „Verkehrsministerium und Vorreiterkommunen arbeiten am Mobilitätspass weiter“ 

„Der von der Landesregierung angestrebte Mobilitätspass darf in keinem Fall zu weiteren Belastungen bei Unternehmen führen“, so Dr. Axel Nitschke, Hauptgeschäftsführer der IHK-Rhein-Neckar, die im BWIHK in Verkehrsfragen federführend ist. Mit dem Landesmobilitätsgesetz will die Regierung die rechtliche Grundlage zur Einführung des Mobilitätspasses schaffen. Dabei sollen Arbeitgeber, Einwohner, Kfz-Halter oder Kfz-Nutzende (City-Maut) einen ÖPNV-Beitrag zahlen. Zwei dieser Modelle sieht Nitschke besonders kritisch: „Der Mobilitätspass birgt beim Modell City-Maut unkalkulierbare Risiken für die Innenstadtwirtschaft und belastet Unternehmen pauschal beim Modell Arbeitgeberabgabe.“

Insbesondere bei der Arbeitgeberabgabe wird laut Nitschke viel Bürokratie auf die Betriebe zukommen: „Dies wird Aufwand und Kosten in den Betrieben verursachen, auch wenn die Abgabe zur Nutzung im ÖPNV an die Unternehmen zurückfließen soll. Wir sehen derzeit nicht, wie der Mobilitätspass den ÖPNV verbessern kann, ohne für erheblichen Mehraufwand an anderer Stelle zu sorgen.“ Die Wirtschaft finanziert die Landkreise und Kommunen und damit das ÖPNV-Angebot schon heute ganz wesentlich über die Gewerbesteuer. Allein in Stuttgart trugen die Unternehmen im vergangenen Jahr mit der gewaltigen Summe von rund 1,5 Milliarden Euro zum Haushaltsvolumen bei. „Die Betriebe sollen nun mit einer neuen Abgabe gegängelt werden. Ihnen erschließt sich nicht, warum sie nun noch mehr bezahlen sollen, zumal sie bereits mit Jobtickets und Zuschüssen für Pendler freiwillig ihren Beitrag leisten“, so Nitschke. Er kritisiert: „Der Mobilitätspass kommt daher als ‚vergiftetes‘ Geschenk der Landesregierung an die Kommunen. Denn er hat gravierenden Nebenwirkungen: Jede Kommune müsste bei Nutzung des Mobilitätspasses Bürger oder Unternehmen belasten und damit die Diskussionen vor Ort aushalten.“

Mit den vier unterschiedlichen Modellen des Mobilitätspasses wird es aller Voraussicht nach zu einem Flickenteppich im Land kommen. Einpendler können so beispielsweise doppelt belastet werden, wenn sie an ihrem Wohnort die Einwohnerabgabe zahlen und an ihrem Arbeitsort eine City-Maut. „Vor dem Hintergrund der Bemühungen, mit dem Deutschlandticket die Tarifstruktur zu vereinheitlichen und damit die Bürokratie zu reduzieren, scheint der Mobilitätspass aus der Zeit gefallen“, kommentiert Nitschke. Gleichzeitig zeigen die im Land geografisch sehr unterschiedlich verteilten ÖPNV-Ausbaupotenziale, dass es eines fairen Ausgleichs zwischen den urbanen Zentren und den ländlichen Räumen bedarf. Wenn das eigene Gewerbegebiet im ländlichen Raum nur unzureichend mit dem ÖPNV angebunden ist und Unternehmen oder Arbeitnehmer dennoch eine Abgabe zahlen müssen, dann kann das die gefühlte Spaltung zwischen Peripherie und Zentrum verschärfen.

Mit einem einfachen Klick ins Fenster "Download" rechts finden Sie unsere PM auch als PDF zum Download.

„Für einen starken SWR und starke private Medienunternehmen“ - BWIHK befürwortet Empfehlungen des Zukunftsrates für Reformen im Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk

PRESSEINFOrmation 08/2024 | Stuttgart, 29. Januar 2024

Der BWIHK begrüßt die Empfehlungen des Zukunftsrates für eine langfristige Perspektive der öffentlich-rechtlichen Medien in Deutschland. „Die baden-württembergische Wirtschaft tritt für das duale Rundfunksystem ein. Wir brauchen hier am Standort einen starken SWR mit einem klaren Auftrag genau wie starke private Medienunternehmen“, sagt Dr. Wolfgang Epp, Hauptgeschäftsführer der IHK Reutlingen, die in Sachen Medienpolitik im BWIHK federführend ist. „Der Zukunftsrat hat die große Bedeutung der Öffentlich-Rechtlichen erkannt und bestärkt, aber auch dringend notwendiges Änderungspotential in der Struktur und Finanzierung der Rundfunkanstalten aufgezeigt.“

Besonders positiv bewertet der BWIHK die Empfehlungen einer intensiveren und fairen Zusammenarbeit mit privatwirtschaftlichen Anbietern, die in Baden-Württemberg hauptsächlich mittelständisch geprägt sind. Der BWIHK setzt sich seit Jahren für eine kooperationsorientierte Weiterentwicklung der Medienlandschaft in Baden-Württemberg ein. „Kooperationen sind dringend notwendig, um die Zukunftschancen der Branche zu nutzen. Nur gemeinsam können die regionalen Medienunternehmen im internationalen Wettbewerb bestehen. Wir fordern daher den SWR auf, gezielt die Zusammenarbeit mit privaten Anbietern zu suchen und auszubauen“, sagt Epp. Der Zukunftsrat empfiehlt die Zusammenarbeit insbesondere auf dem Feld der Technologie und Infrastruktur oder punktuell der Inhalte, der BWIHK sieht zudem Kooperationspotential im Bereich Aus- und Weiterbildung.

Mit einem einfachen Klick ins Fenster "Download" rechts finden Sie unsere PM auch als PDF zum Download.

umsetzung der datenschutzgrundverordnung sorgt für unsicherheit und schafft standortnachteile 

PRESSEINFOrmation 07/2024 | Stuttgart, 25. Januar 2024

BWIHK-Vize-Präsident Paal fordert Schwellenwerte für Regelungen zu verdoppeln 

Die Komplexität der datenschutzrechtlichen Vorgaben überfordert den Großteil der Wirtschaft. Die Folge: Mehr als 80 Prozent der Betriebe beurteilen den Aufwand, den die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verursacht, als hoch beziehungsweise extrem hoch. Das ist das Ergebnis einer aktuellen IHK-Umfrage in Baden-Württemberg, an der vor allem kleine und mittelständische Unternehmen (85 Prozent) mit bis zu 249 Beschäftigten teilgenommen haben.
„Die Umfrage zeigt, dass vor allem kleine und mittelgroße Unternehmen unter der übermäßigen Bürokratie leiden, das gilt auch beim Datenschutz“, sagt Claus Paal, Vizepräsident des baden-württembergischen Industrie- und Handelskammertages und Präsident der für rechtliche Themen zuständigen IHK Region Stuttgart. „Unsere KMUs haben meist nicht die Ressourcen, um diese Regelungen umzusetzen, hier geht wertvolle Zeit für das Kerngeschäft verloren.“ In Gesprächen mit Unternehmerinnen und Unternehmern höre er oft, dass diese kapituliert hätten, so Paal. „Sie sind nicht mehr in der Lage, alle Regulierungen zu kennen und dann auch zu befolgen. Der Staat hat überzogen.“ Anders als in vielen anderen europäischen Ländern werde der Datenschutz in Deutschland als Totschlagsargument benutzt. „Hier genügten schon Andeutungen und schon werde ein Vorhaben aus Angst gestoppt. Wundern wir uns, wenn wir jetzt Schlusslicht in Europa sind?"

Für den BWIHK-Vize ist klar: „Es ist zu spät im Klein-Klein Änderungen durchzuführen. Wir benötigen umfassend wirkende Sofortmaßnahmen, so etwa eine Anhebung der Schwellenwerte bei der Mitarbeiterzahl.“ Bei der DSGVO könnten beispielsweise die Dokumentationspflicht wie das Verarbeitungsverzeichnis tatsächlich erst ab 250 Mitarbeitenden greifen. „Dies würde die kleineren Betriebe deutlich entlasten.“ Auch die Pflicht, einen Datenschutzbeauftragten im Betrieb zu benennen, sollte aus Sicht des BWIHK-Vizes von derzeit 20 auf mindestens das Doppelte angehoben werden. „Sogar der EuGH hat in seinen jüngsten Rechtsprechungen zwar datenschutzfreundlich entschieden, den überzogenen deutschen Standards aber eine Absage erteilt“, so Paal.

Kleinst-Unternehmen von Regelungen aussparen

Dieser Meinung ist auch die Mehrheit der teilnehmenden Unternehmen. Nach deren Ansicht solle die DSGVO nicht für Kleinst-Unternehmen und Solo-Selbstständige gelten. Derzeit müssten sie zwar keinen Datenschutzbeauftragten stellen, da sie in der Regel keine besonders riskanten personenbezogenen Daten verarbeiten würden – einem Bußgeldrisiko seien sie aber durch die umfänglichen Regelungen der DSGVO trotzdem ausgesetzt. 

Paal plädiert auch dafür, die Regelungen für den Mailverkehr im geschäftlichen Bereich zu lockern. „Wenn ich mich im dienstlichen Umfeld bewege, werde ich eher akzeptieren, dass ich Initiativ-Mails bekomme als im privaten Bereich. Hier sollte überlegt werden, die Regelungen zu lockern, ohne dass damit gleich der Datenschutz ausgehöhlt wird. Unternehmen leben von Kontakten und Netzwerken. Wenn ich Initiativmails verbiete, kommt auch kein Kontakt zustande.“

Aufwand für Dokumentationspflichten im Bereich des Datenschutzes gestiegen

Generell sind mehr als 60 Prozent der teilnehmenden Unternehmen der Meinung, dass die Bedeutung des Datenschutzes in den vergangenen drei Jahren gestiegen ist. Für fast jedes zweite Unternehmen (45 Prozent) bedeutet vor allem das Erstellen von Verarbeitungsverzeichnissen und die Informationspflichten im B2B-Bereich einen enormen Aufwand. Hier wünschen sie sich deutliche Erleichterungen, darunter auch verbindliche und inhaltlich präzise Checklisten für kleine und mittelgroße Betriebe. Vielen Unternehmen ist unklar, in welchem Umfang Dokumentationen wie Verarbeitungsverzeichnisse und Datenschutzinformationen inhaltlich ausreichen.

Außerdem sind viele Betriebe unsicher bei datenschutzrechtlichen Auskünften, etwa bei den Rechten einer Datenkopie (49 Prozent) oder der Einschätzung, wann ein Auskunftsersuchen rechtsmissbräuchlich ist (40 Prozent).  Auch den Schadensersatz halten rund 66 Prozent der Betriebe für noch nicht relevant, beklagen aber auch, dass der Schadensbegriff zu unbestimmt sei und eine Erheblichkeitsschwelle für Schadensersatzforderungen fehle. 

Kein Kontakt zur Landesdatenschutzaufsicht

Proaktiv nehmen die meisten Betriebe (87 Prozent) trotzdem keinen Kontakt zur Datenschutzaufsicht auf. Von denen, die Kontakt hatten, war die Hälfte mit dem Service zufrieden. Knapp 30 Prozent berichten von fehlenden oder späten Antworten und wünschen sich mehr Pragmatismus und konkrete Lösungsvorschläge. Dazu gehören auch praxisnahe und präzise formulierte Leitlinien, Empfehlungen, Checklisten und Musterformulare

Hintergrund

An der Umfrage haben 919 Unternehmen aus Baden-Württemberg teilgenommen – ein Großteil (85 Prozent) davon waren kleine und mittelständische Unternehmen. An der Umfrage haben sich so gut wie alle Branchen beteiligt. Den größten Anteil hatten die sonstigen Dienstleistungen mit 27 Prozent, gefolgt von der Industrie (20 Prozent) und dem Handel (15 Prozent). Die Umfrage fand zwischen dem 9. und dem 27. Oktober 2023 statt.

Mit einem einfachen Klick ins Fenster "Download" rechts finden Sie unsere PM auch als PDF zum Download.